Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Rechtsbeziehungen (Dienstleistungen, Werkverträge, Beratungen, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung) zwischen der Werbeagentur Noel Berzati (folgend „Agentur“ genannt) und ihren Vertragspartnern (folgend „Kunde“ genannt).
1.2. Diese AGB sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen B2B-Geschäftsverkehr wirksam, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.3. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande.
1.4. Die Agentur ist berechtigt, die Aufnahme der Arbeiten von der Leistung einer angemessenen Anzahlung (z. B. 50 % des Gesamthonorars bei Auftragserteilung) abhängig zu machen.
2. LEISTUNGSUMFANG, WIX-WEBDESIGN & IONOS-HOSTING
2.1. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag definiert. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ganz oder teilweise sachkundiger Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
2.2. Webdesign mit Wix: Die Erstellung von Websites erfolgt unter Nutzung des Baukastensystems von Wix.com. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die technische Plattform von Wix betrieben wird. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Systemausfälle, technische Änderungen, Funktionseinschränkungen oder Preisanpassungen seitens Wix. Nach Projektabschluss wird das Wix-Konto an den Kunden übergeben; die laufenden Plattformgebühren sind direkt vom Kunden an Wix zu entrichten.
2.3. Hosting & Domains (IONOS): Die Bereitstellung von Webhosting, Domains und E-Mail-Postfächern erfolgt über den Drittanbieter IONOS SE. Die Agentur richtet diese im Auftrag des Kunden ein. Vertragspartner für das Hosting wird der Kunde selbst, oder die Kosten werden an den Kunden weiterverrechnet. Für Ausfälle der Server, Datenverlust im Hosting oder Probleme bei der E-Mail-Zustellung seitens IONOS ist jegliche Haftung der Agentur ausgeschlossen.
2.4. Rechtstexte & Consent-Tools: Sofern vereinbart, liefert die Agentur für die Website ausschließlich einen unverbindlichen, standardisierten Entwurf für das Impressum, die Datenschutzerklärung oder sonstige Rechtstexte bzw. technische Hilfestellungen bei Cookie-Bannern. Die Agentur leistet keine Rechtsberatung. Der Kunde ist selbst und vollumfänglich dafür verantwortlich, diese Entwürfe durch eine qualifizierte Fachperson (z. B. eine IT-Kanzlei oder einen Rechtsanwalt) rechtlich prüfen und freigeben zu lassen. Jegliche Haftung der Agentur für die Abmahnsicherheit oder rechtliche Korrektheit dieser Texte und Tools ist ausgeschlossen.
3. CONTENT-ERSTELLUNG, SOCIAL MEDIA & FOTOGRAFIE
3.1. Inhaltserstellung (Foto/Video): Die Agentur erstellt Fotos, Grafiken und Videos für Websites und Social-Media-Kanäle. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens bei der Agentur.
3.2. Social Media Management: Bei der Betreuung von Social-Media-Kanälen (Postings, Account-Verwaltung) arbeitet die Agentur auf Basis der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber (z. B. Meta, TikTok). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Plattformbetreiber das Recht haben, Beiträge oder Werbeanzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu sperren. Hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung.
3.3. Eventfotografie & DSGVO: Bei Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen (Eventfotografie) ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen nach der DSGVO und § 78 Urheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bild) zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die Einholung von Einwilligungen der Teilnehmer sowie das Aufhängen von DSGVO-konformen Hinweisschildern vor Ort. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
3.4. Personenaufnahmen / Model Releases: Werden von der Agentur im Auftrag des Kunden gezielt Personen (z. B. Mitarbeiter des Kunden, Statisten, Models) fotografiert oder gefilmt, ist der Kunde dafür verantwortlich, vorab die erforderlichen datenschutz- und urheberrechtlichen Einverständniserklärungen (Model Release) dieser Personen einzuholen und die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4. KORREKTURSCHLEIFEN & ABNAHMEFRIST
4.1. Korrekturschleifen-Limit: Für alle vereinbarten Leistungen (Websites, Fotos, Videos, Social-Media-Beiträge, Konzepte) sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, maximal drei (3) Korrekturschleifen im Preis inbegriffen. Eine Korrekturschleife definiert sich als die gesammelte Übermittlung von Änderungswünschen durch den Kunden an einem Entwurf und die anschließende Einarbeitung durch die Agentur. Darüber hinausgehende Korrekturen oder nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand zum Standard-Stundensatz der Agentur in Höhe von EUR 90,00 abgerechnet.
4.2. Freigabefrist & Fiktive Abnahme: Vom der Agentur vorgelegte Entwürfe, Zwischenstände, fertig umgesetzte Konzepte oder fertige Websites sind vom Kunden innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Erhalt zu prüfen und freizugeben oder zu beanstanden. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Entwürfe/Websites als vom Kunden genehmigt und abgenommen ("fiktive Abnahme").
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN, DATENSICHERUNG & VERZÖGERUNGEN
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen (Logos, Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte). Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Materialien auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
5.3. Datensicherungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, Grafiken, Texten und bestehenden Systemen, die er der Agentur zur Verfügung stellt oder die überarbeitet werden sollen, vorab Sicherheitskopien (Backups) anzugefertigen. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, deren Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden möglich gewesen wäre.
5.4. Sonderregelung bei Verzögerung & "Projektschlaf": Liefert die Agentur ein fertig umgesetztes Konzept, Teilleistungen oder eine fertige Website an den Kunden und erfolgt seitens des Kunden innerhalb von 30 Tagen keine Rückmeldung, Freigabe oder Zuarbeit, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sofort in Rechnung zu stellen (Zwischenabrechnung). Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, um mehr als 45 Tage ab dem vereinbarten Projektstart oder der letzten Leistung der Agentur, wird der gesamte bis dahin angefallene Aufwand zum Stundensatz von EUR 90,00 oder aliquot gemäß dem vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet und fällig gestellt.
6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE, EIGENWERBUNG
6.1. Alle von der Agentur erstellten Werke (Webdesigns, Fotos, Videos, Konzepte, Texte) sind urheberrechtlich geschützt.
6.2. Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung der Werke bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. Photoshop-, Projektdateien) ist standardmäßig nicht geschuldet.
6.3. Nicht umgesetzte Konzepte: Vorschläge, Konzepte und Entwürfe, die von der Agentur im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Projektphase ausgearbeitet, aber vom Kunden abgelehnt oder nicht bezahlt werden, verbleiben im geistigen Eigentum der Agentur und dürfen vom Kunden weder genutzt, weitergegeben noch als Grundlage für eigene Umsetzungen verwendet werden.
6.4. Referenzrecht: Die Agentur ist berechtigt, auf den erstellten Werken (z. B. im Footer der Website) auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Zudem darf die Agentur den Kunden, dessen Logo und die erstellten Arbeiten zeitlich unbegrenzt als Referenz für die Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website) nutzen.
7. HONORAR, RECHNUNGSLEGUNG & KLEINUNTERNEHMERREGELUNG
7.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise bzw. der Standard-Stundensatz von EUR 90,00 für Zusatzleistungen. Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich das Honorar als Brutto-Betrag gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Sollte die Agentur zur Umsatzsteuer optieren oder diese gesetzlich eintreten, gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Die Agentur ist bei Verzug berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Website-Pflege) bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen (Zurückbehaltungsrecht).
8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG VON DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN
8.1. Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. monatliche Social-Media-Betreuung, Website-Wartung) werden, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
8.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung oder schwerwiegender Vertragsverletzung) bleibt unberührt.
8.3. Preisanpassung: Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Honorare mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen anzupassen, um gestiegenen Gesamtkosten (z. B. Inflation, Lizenzkosten von Drittanbietern) Rechnung zu tragen.
9. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTSUNGSBESCHRÄNKUNG & MÄNGELRÜGE
9.1. Der Kunde hat gelieferte Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu prüfen und allfällige Mängel detailliert zu rügen (Mängelrügepflicht gemäß § 377 UGB). Andernfalls gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
9.2. Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverluste ist ausgeschlossen.
9.3. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem tatsächlich bezahlten Gesamthonorar des spezifischen Projekts begrenzt.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Einzelauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. E-Mails genügen dem Schriftformerfordernis.
10.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Ansprüche der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
10.3. Unvorhergesehene Ereignisse (Höhere Gewalt): Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen oder gravierende Netzausfälle bei Drittanbietern berechtigen die Agentur, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
10.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.5. Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.